Wo finde ich meine Rechnung?
Die Rechnung gehört zu Ihrem kostenpflichtigen Serviceauftrag bei Punkteabfrage.de und dokumentiert das vereinbarte Entgelt für unsere Unterstützungsdienstleistung. Rechnung per E-Mail Sofern die Zustellung per E-Mail vorgesehen ist, prüfen Sie bitte den Posteingang der bei der Bestellung verwendeten Adresse und gegebenenfalls den Spamordner. Rechnung nicht auffindbar Kontaktieren Sie unseren Support mit Bestellnummer und Bestelldatum. Nach Abgleich der notwendigen AngabenWenig LeserWelche Leistung wird bei Punkteabfrage.de berechnet?
Punkteabfrage.de berechnet eine private Unterstützungsleistung rund um die Antragstellung. Die amtliche Registerauskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes ist dagegen kostenlos. Was die Servicegebühr betrifft Der konkrete Leistungsumfang und der Gesamtpreis werden vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen. Abhängig vom tatsächlich gebuchten Angebot gehören dazu die vorgesehenen Schritte zur Vorbereitung und Bearbeitung des Antrags. Keine amtliche Gebühr Die Servicegebühr darf nicht mitWenig LeserIch habe bezahlt und trotzdem eine Mahnung erhalten.
Wenn Sie bereits gezahlt haben und trotzdem eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten, prüfen wir die Zuordnung des Zahlungseingangs. Mögliche Ursachen Eine Zahlung kann noch in Verarbeitung sein, einem falschen Verwendungszweck zugeordnet worden sein oder sich mit dem Versand einer automatisch erzeugten Zahlungserinnerung zeitlich überschnitten haben. Welche Angaben helfen? Nennen Sie uns die Bestell- beziehungsweise Rechnungsnummer, das Zahlungsdatum, den Zahlungsweg und nachWenig LeserWas passiert, wenn eine Zahlung offen bleibt?
Eine offene Rechnung kann zu Zahlungserinnerungen und weiteren Schritten führen. Welche Maßnahmen zulässig sind, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den vertraglichen Vereinbarungen. Zahlungsfrist prüfen Prüfen Sie Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum und gegebenenfalls das angegebene Zahlungsziel. Verwenden Sie beim Bezahlen die korrekte Zuordnung beziehungsweise Referenz. Rückfragen oder Einwände Wenn Sie die Forderung nicht nachvollziehen können oder einen WiderrufWenig Leser