Warum kann eine Stornierung nach Antragstellung nicht mehr möglich sein?
Eine Stornierung und ein gesetzlicher Widerruf sind nicht dasselbe. Ob ein Auftrag noch gestoppt oder kostenfrei rückabgewickelt werden kann, hängt unter anderem vom Bearbeitungsstand und den gesetzlichen Rechten ab.
Wenn die Leistung noch nicht begonnen hat
Ist der Auftrag noch nicht bearbeitet worden, kann eine Stornierung im Einzelfall organisatorisch einfacher sein. Bestehende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben zu beachten.
Wenn wir bereits tätig geworden sind
Wenn die vertraglich vereinbarte Unterstützungsleistung begonnen hat, können einzelne Arbeitsschritte bereits ausgeführt und Kosten angefallen sein. Ein wirksamer Widerruf bleibt trotzdem möglich, solange die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Erlöschen nicht erfüllt sind; gegebenenfalls kommt Wertersatz in Betracht.
Wenn die Leistung vollständig erbracht wurde
Ist die gesamte geschuldete Dienstleistung vollständig erfüllt und lagen vor Leistungsbeginn die gesetzlich erforderlichen Erklärungen vor, kann das Widerrufsrecht nach § 356 Absatz 5 BGB bereits erloschen sein. Dann kann eine nachträgliche kostenfreie Stornierung nicht mehr verlangt werden.
Was passiert mit einem bereits übermittelten Antrag?
Ein an die Behörde übermitteltes Ersuchen lässt sich nicht ohne Weiteres zurückholen. Ob die Behörde ein Ersuchen noch stoppen kann, kann der private Dienstleister nicht garantieren. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jedes vertragliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
So prüfen wir Ihre Anfrage
Wir berücksichtigen den Vertragsinhalt, die erteilten Zustimmungen, den dokumentierten Bearbeitungsstand und den Zeitpunkt Ihres Widerrufs oder Stornierungswunsches. Eine Ablehnung erfolgt nur auf Grundlage der konkret geprüften Umstände.
Aktualisiert am: 03/11/2026
Danke!