Wie funktioniert das Punktesystem in Flensburg?
Das Fahreignungs-Bewertungssystem ordnet bestimmten sicherheitsrelevanten Verstößen ein, zwei oder drei Punkte zu. Der Gesamtpunktestand kann behördliche Maßnahmen auslösen.
Ein bis drei Punkte
In diesem Bereich handelt es sich um die Vormerkungsstufe. Nicht jeder kleine Verkehrsverstoß führt zu Punkten; maßgeblich sind die gesetzlichen Bewertungsvorschriften.
Vier bis fünf Punkte
In der Ermahnungsstufe informiert die Fahrerlaubnisbehörde über die Eintragungen und mögliche Folgen. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen; Einzelheiten hängen vom Punktestand und früheren Maßnahmen ab.
Sechs bis sieben Punkte
Die Verwarnungsstufe signalisiert, dass der Punktestand besonders kritisch geworden ist. Erkundigen Sie sich bei der zustän
digen Fahrerlaubnisbehörde nach den im konkreten Fall geltenden Folgen.
Acht Punkte oder mehr
Bei Erreichen dieser Schwelle sieht das gesetzliche System grundsätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis vor, vorbehaltlich der gesetzlichen Verfahrensvoraussetzungen. Eine private Punkteauskunft entscheidet darüber nicht.
Tilgung und Entwicklung
Punkte bleiben nicht zwingend für immer bestehen. Gesetzlich geregelte Tilgungsfristen sind zu beachten; eine isolierte Überschlagsrechnung ersetzt nicht die offizielle Registerauskunft.
Aktualisiert am: 03/11/2026
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