Was ist das Fahreignungsregister?
Das Fahreignungsregister (FAER) dokumentiert bestimmte rechtskräftige Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Es ist die zentrale Grundlage für das Fahreignungs-Bewertungssystem.
Welche Vorgänge werden erfasst?
Erfasst werden bestimmte rechtskräftige Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie einschlägige fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen. Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnis-Verordnung. Nicht jeder Strafzettel und nicht jede Verwarnung führt zu einem Registereintrag.
Was unterscheidet das Register vom Führerschein?
Das FAER ist kein Führerscheindokument und keine allgemeine Fahrhistorie. Es enthält nur die gesetzlich vorgesehenen registerrelevanten Daten. Führerscheindaten werden teilweise in anderen Registern verwaltet.
Wie lange bleiben Einträge bestehen?
Eintragungen werden je nach Art und rechtlicher Einordnung nach bestimmten Tilgungsfristen gelöscht. Für typische Eintragungen mit einem, zwei oder drei Punkten gelten grundsätzlich Tilgungsfristen von zweieinhalb, fünf beziehungsweise zehn Jahren. Sonderfragen zu Überliegefristen und einzelnen Eintragungen können die Berechnung beeinflussen.
Wichtige Begriffsklärung
Richtig ist „Fahreignungsregister“, nicht „Veräußerungsregister“. Der frühere Name „Verkehrszentralregister“ wird umgangssprachlich noch verwendet.
Aktualisiert am: 03/11/2026
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