Wer versendet die Punkteauskunft?
Die amtliche Registerauskunft wird vom Kraftfahrt-Bundesamt erstellt und auf dem im jeweiligen behördlichen Verfahren vorgesehenen Weg bereitgestellt.
Unterschied zwischen Antrag und Auskunft
Unsere Dienstleistung betrifft die Unterstützung bei der Antragstellung. Damit ist nicht automatisch verbunden, dass wir die amtliche Auskunft selbst erzeugen oder den vollständigen Registerinhalt kennen.
Postalische Zustellung
Beim schriftlichen Antragsweg wird die amtliche Auskunft nach den Angaben des Bundesportals postalisch übermittelt. Daher ist die korrekte, zustellfähige Anschrift wichtig.
Kein eigener Einfluss auf die Behörde
Wir können weder einen amtlichen Registereintrag verändern noch eine konkrete behördliche Versand- oder Zustellzeit garantieren.
Rückfragen zum Status
Wenn Sie uns kontaktieren, prüfen wir den Bearbeitungsstand unserer Dienstleistung und welche Mitteilungen bereits erfolgt sind.
Aktualisiert am: 03/11/2026
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