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# Wann erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen?

**Bei online abgeschlossenen entgeltlichen Dienstleistungsverträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Es kann jedoch vor Ablauf der regulären Frist erlöschen, wenn die Voraussetzungen des § 356 Absatz 5 BGB erfüllt sind.**

**Voraussetzung 1: Ausdrückliche Zustimmung**
Der Verbraucher muss vor Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Dienstleistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird. Ein allgemeiner Hinweis oder die bloße Bestellung reicht dafür nicht automatisch aus.

**Voraussetzung 2: Bestätigung der Kenntnis**
Der Verbraucher muss vor Beginn bestätigt haben, dass ihm bekannt ist, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt.

**Voraussetzung 3: Vollständige Erbringung**
Der Unternehmer muss seine vertraglich geschuldete Dienstleistung tatsächlich vollständig erbracht haben. Entscheidend ist, was Vertragsinhalt ist und welche Arbeitsschritte geschuldet wurden. Ein intern gesetzter Status allein beweist das nicht.

**Was gilt bei nur teilweiser Leistung?**
Ist die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht weiter bestehen. Bei einem wirksamen Widerruf kann unter den Voraussetzungen des § 357a Absatz 2 BGB Wertersatz für bereits geleistete Arbeit geschuldet sein; dies ist gesondert zu prüfen.

**Wichtig für Ihren Einzelfall**
Wir entscheiden nicht pauschal allein nach dem Bestellzeitpunkt. Maßgeblich sind die wirksam eingeholten Erklärungen und die nachvollziehbar dokumentierte tatsächliche Erfüllung. Auch andere gesetzliche Verbraucherrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.

**Rechtliche Grundlagen**
§ 356 Absatz 5 Nummer 2 BGB; § 357a Absatz 2 BGB; § 355 BGB.
Stand November 2026.